
Allgemeine Vertragsbedingungen
(Stand 07/2001)
1. Geltung
• Folgende Allgemeine Vertragsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit OBERHOFERDESIGN®. Dies gilt insbesondere
auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder
von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder
aufheben, sind nur dann gültig, wenn ihnen OBERHOFERDESIGN® ausdrücklich schriftlich zustimmt. OBERHOFERDESIGN®
ist berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu
ändern. Nach Zugang dieser Änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen
gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.
2. Vertragsabschluss und Zahlung
• Der Vertrag über die Nutzung unserer angebotenen Leistungen kommt mit der Übermittlung eines unterschriebenen Vertrages
per Fax bzw. per Post oder durch eine verbindliche mündliche Absprache zustande. Die Annahme des Vertrages wird von
OBERHOFERDESIGN® schriftlich bzw. mündlich bestätigt.
• OBERHOFERDESIGN® ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabevon Gründen zu verweigern oder von der Vorlage
schriftlicher Vollmachten bzw.der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich OBERHOFERDESIGN® zur
Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
• Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen zahlbar bzw. werden umgehend von dem Konto des Kunden abgebucht, sofern
schriftlich eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Für verspätete Zahlung ist OBERHOFERDESIGN® berechtigt, entstandene
Auslagen sowie ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank p.A. zu verlangen.
• OBERHOFERDESIGN® behält sich unbeschadet der Geltendmachung fälliger Forderungen das Recht vor, bei Zahlungsverzug
von mehr als 14 Tagen die Leistungserbringung für die Zeit des Zahlungsverzuges ohne vorherige Ankündigung einzustellen.
Außerdem ist OBERHOFERDESIGN® berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrages die
betreffenden Design-Leistungen zurückzuziehen bzw. die entsprechenden Domain- /Email-Accounts zu sperren. Die Sperrung
bzw. Aufhebung der Sperrung sowie die Wiederherstellung einer Design-Leistung ist kostenpflichtig. Für die Zeit des Zahlungsverzugs
ist OBERHOFERDESIGN® nicht verpflichtet eine Domain freizugeben oder einem KK-Antrag zum Umzug einer Domain zuzustimmen.
3. Vertragsbestimmungen über Grafk-Design-Leistungen
3.1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
• Jeder der Firma OBERHOFERDESIGN® erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten
an den Werkleistungen gerichtet ist.
• Alle Entwürfe und Reinzeichnungen im Druckbereich sowie im digitalen Bereich unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraus-
setzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen OBERHOFERDESIGN® insbesondere die urheberrechtlichen
Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
• Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von OBERHOFERDESIGN® weder im Original noch bei
der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
berechtigt OBERHOFERDESIGN®, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.Ist eine solche
Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als
vereinbart.
•OBERHOFERDESIGN® überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte
durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und OBERHOFERDESIGN®.
• Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
• OBERHOFERDESIGN® hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt OBERHOFERDESIGN® zum Schadensersatz.
Ohne Nachweis kann OBERHOFERDESIGN® 100 % der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD
(neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
• Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der
Vergütung. Sie begründen kein Miturheberecht.
3.2. Vergütung
• Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages
für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung
von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
• Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist OBERHOFERDESIGN® berechtigt, nachträglich
die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
• Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküber-
wachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert
berechnet.
• OBERHOFERDESIGN® ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, OBERHOFERDESIGN® entsprechende Vollmacht zu erteilen.
• Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von OBERHOFERDESIGN® abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, OBERHOFERDESIGN® im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus
dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
• Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenauf-
nahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
• Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen
sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
• Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug
zahlbar.
• Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungs-
freiheit.
• Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von OBERHOFERDESIGN® hohe finanzielle
Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach
Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.5. Eigentumsvorbehalt etc.
• An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
• Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt
an OBERHOFERDESIGN® zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der
Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleibt unberührt.
• Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
3.6. Digitale Daten
• Falls nichts Dementsprechendes schriftlich vereinbart wurde, bleiben alle Quelldaten, Source-Codes, Gestaltungsdaten und Layouts,
die zur Erstellung einer veröffentlichten Leistung benötigt und digital erstellt wurden, im Besitz der Firma OBERHOFERDESIGN®. Es besteht
die Möglichkeit, seitens des Auftraggebers solche Daten gegen Aufpreis erwerben zu können. OBERHOFERDESIGN® ist dabei nicht verpflichtet, solche Daten an den Auftraggeber herauszugeben bzw. zu verkaufen.
• Hat OBERHOFERDESIGN® dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von
OBERHOFERDESIGN® geändert werden.
3.7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
• Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Firma OBERHOFERDESIGN® Korrekturmuster vorzulegen.
• Die Produktionsüberwachung durch OBERHOFERDESIGN® erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der
Produktionsüberwachung ist OBERHOFERDESIGN® berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und
entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
• Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Firma OBERHOFERDESIGN® 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege
unentgeltlich. OBERHOFERDESIGN® ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
3.8. Gewährleistungen
• OBERHOFERDESIGN® verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene
Vorlagen, Unterlagen, Muster, etc. sorgfältig zu behandeln.
• Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Firma
OBERHOFERDESIGN® geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
3.9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
• Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. OBERHOFERDESIGN®
behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
• Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann OBERHOFERDESIGN® eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann OBERHOFERDESIGN® auch Schadens-
ersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
• Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller OBERHOFERDESIGN® übergebenden Vorlagen berechtigt ist. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber OBERHOFERDESIGN® von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
4. Haftungsbeschränkungen
• OBERHOFERDESIGN® haftet - sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Firma
OBERHOFERDESIGN®. Für leichte Fahrlässigkeit haftet OBERHOFERDESIGN® nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus
unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
• Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt OBERHOFERDESIGN® gegenüber
dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit OBERHOFERDESIGN® kein Auswahlverschulden trifft.
OBERHOFERDESIGN® tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
• Sofern OBERHOFERDESIGN® selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt OBERHOFERDESIGN® hiermit sämtliche ihr
zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den
Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von OBERHOFERDESIGN® zunächst zu versuchen,
die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
• Der Auftraggeber stellt OBERHOFERDESIGN® von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen OBERHOFERDESIGN® stellen wegen eines
Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
• Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische
und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
• Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede
Haftung der Firma OBERHOFERDESIGN®.
• Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes
haftet OBERHOFERDESIGN® nicht.
• OBERHOFERDESIGN® garantiert eine Verfügbarkeit des Internet-Services von 99% im Jahresmittel. OBERHOFERDESIGN® kann
1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwenden. Soweit technisch machbar, werden Wartungsarbeiten zwischen 2 und 6 Uhr früh
durchgeführt. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikations-
netzen, hat OBERHOFERDESIGN® nicht zu vertreten.
• Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von OBERHOFERDESIGN® liegenden Störung
erfolgt keine Rückvergütung. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn sie ununterbrochen mehr als zwei Werktage
angedauert haben.
• Die Beseitigung von offensichtlichen Mängeln bei der Erstellung oder Aktualisierung der Internet-Inhalte kann nicht nachträglich verlangt
werden, wenn im Rahmen der Freigabe nicht unverzüglich auf diese Mängel hingewiesen wurde oder nach Übermittlung der geänderten
Fassung diese nicht unverzüglich angezeigt wurden. Verlangt der Kunde gleichwohl deren Beseitigung, so wird ihm dies als Erstellung eines
Updates in Rechnung gestellt.
• Die vertragliche Mängelgewährleistung von OBERHOFERDESIGN® ist auf sechs Monate ab Übergabe bzw. ab Abnahme bzw.
Freigabe der Leistung, soweit diese vereinbart wurde, beschränkt. Gewährleistungsansprüche gegen OBERHOFERDESIGN® stehen
nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Wenn und soweit ein von OBERHOFERDESIGN® zu vertretender
Mangel vorliegt, hat der Kunde OBERHOFERDESIGN® für die Mängelbeseitigung eine angemessene Nachfrist zu setzen. OBERHOFERDESIGN® ist sodann nach seiner Wahl berechtigt, den Mangel durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung zu beheben.
Erst wenn innerhalb dieser Nachfrist die Mängelbeseitigung fehlschlägt, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zuverlangen.
• Die Gewährleistungshaftung von OBERHOFERDESIGN® für Fehler und Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung, unübliche
Betriebsbedingungen oder auf die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
• Eventuell nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bestehende kaufmännische Rüge- und Untersuchungspflichten des Kunden
bleiben von den vorgenannten Regelungen unberührt.
• Insgesamt haftet OBERHOFERDESIGN® nur für Schäden, die von OBERHOFERDESIGN® oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob
fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sowie arglistigem Verhalten
beruhen. Von dieser Beschränkung ausgenommen ist jedoch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten),
bei der die Haftung von OBERHOFERDESIGN® in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
und der Höhe nach auf maximal 1.000,00 DM pro Schadensfall begrenzt ist. Bis auf Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz ist die
Haftung von OBERHOFERDESIGN® im übrigen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt insbesondere auch in Fällen von Datenverlusten
jeglicher Art.
• Soweit die Haftung von OBERHOFERDESIGN® nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OBERHOFERDESIGN®.
• OBERHOFERDESIGN® haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität
ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Besucher seines Online-Angebotes jederzeit erkennen
kann, mit wen er es hier zu tun hat und wo dieser seinen Sitz hat. Dies wird in Form einer Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 Teledienstgesetz
(TDG) realisiert
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung
• Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ingolstadt. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für
den Sitz von OBERHOFERDESIGN® örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
6. Schlussbestimmung
• Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung
dieser Schriftformklausel.
• Alle Erklärungen der Firma OBERHOFERDESIGN® können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für
Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
• Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber OBERHOFERDESIGN® nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt
sind.
• Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem
wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirk-
samkeit der Bestimmung gekannt hätten.

OBERHOFERDESIGN® ... die KREATIVMARKE!
Agentur für kreative Werbung und 3D-Visualisierung
Rudolf Oberhofer - Grafikdesigner
Niederfelderstraße 10
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Inhaber: Rudolf Oberhofer
Steuer Nr.: 124/256/10234
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